Übertritt in eine andere Schulart
Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Übertrittsphase.
Auch auf der Seite der Schulberatung Bayern werden alle relevanten Übertrittsmöglichkeiten erläutert.
Weiterhin erhalten Sie dort auch rechtliche Grundlagen.